07.11.2018:
BAFA aktualisiert Förderkompass zu Energieeffizienz, Erneuerbarer Wärme und mehr
Der Förderkompass fasst die Zuschussprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf einen Blick zusammen. Er umfasst u.a. Informationen zu den Programmen im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Wärme,
Mobilität und Energieberatung, aber auch zur Besonderen Ausgleichsregelung.
Quelle: DIHK
07.09.2018:
ISO 50001:2018 wurde am 21.08.2018 veröffentlicht
Die neue ISO 50001:2018 für Energiemanagementsysteme wurde am 21.08.2018 veröffentlicht. Es gilt eine dreijährige Übergangsfrist.
Wichtig:
Quelle: TÜV SÜD
19.02.2018:
Änderungen im Energie- und Umweltrecht
Zum Jahreswechsel sind eine Reihe von Anpassungen im Energie- und Umweltrecht erfolgt. Unter anderem sind Änderungen bei den Umlagen auf den Strompreis in Kraft getreten, auf die sich die Unternehmen einstellen müssen.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über relevante Anpassungen im Energiemanagement:
Strom:
Energie- und Stromsteuer:
Quelle: DIHK
19.02.2018:
IAF veröffentlicht Übergangsregelungen für die ISO 50001
Die Generalversammlung des IAF hat auf Empfehlung des technischen Komitees die Übergangsregelung für die Überarbeitung der ISO 50001:2011 für Energiemanagementsysteme beschlossen. Drei Jahre ab Datum der Veröffentlichung der überarbeiteten Norm laufen alle ISO 50001:2011 Zertifikate ab oder werden am Ende der Übergangszeit zurückgezogen. Ob die ISO 50001 bereits endgültig in 2018 veröffentlicht wird oder ggf. doch erst in 2019, ist nach unserem Kenntnisstand noch nicht klar.
Quelle: GUTcert
18.01.2018:
Staatliches Förderprogramm für Energiemanagementsysteme abgelaufen
Die Förderung für Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einsetzen wollen, wie etwa eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eine Energiemanagementsoftware erwerben und nutzen wollen, endete im Dezember 2017. Die Beratung zur Einführung eines Energiemanagementsystems wird weiterhin durch die „Energieberatung im Mittelstand“ gefördert.
Quelle: BMWi
15.01.2018:
Spitzenausgleich wird 2018 in voller Höhe gewährt
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können auch 2018 den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer in voller Höhe erhalten. Das Bundeskabinett hat bestätigt, dass die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den notwendigen Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität erreicht haben.
Der Spitzenausgleich ist seit Anfang 2013 zudem an den unternehmensindividuellen Nachweis besonderer Anstrengungen bei der Reduzierung der Energieintensität gekoppelt: Gemäß § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz ist die Einführung und der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bzw. eines Energieaudits erforderlich.
Quelle: DIHK
15.01.2018:
DIHK aktualisiert Merkblatt zum Marktstammdatenregister
Aufgrund von Gesprächen wurden insbesondere die Teile zur Frage der Strom- bzw. Gaslieferung neu gefasst. Zudem ist auch die Verschiebung des Registerstarts auf Sommer 2018 eingearbeitet. Wer lediglich als reiner Weiterverteiler Strom in derselben Kundenanlage weitergibt, ist zwar nach Auffassung der Bundesnetzagentur ein Lieferant, auf die Registrierung als Stromlieferant kann aber unter den folgenden Voraussetzungen abgesehen werden, ohne mit einer Durchsetzung seitens der Behörde rechnen zu müssen: Es muss sich dafür um eine reine Weiterverteilung ohne Inanspruchnahme einer Privilegierung handeln.
Eine reine Weiterverteilung liegt vor, wenn
Wenn in der Kundenanlage, in der die Lieferung erfolgt, eine Stromerzeugungsanlage betrieben und zur Eigenversorgung genutzt wird, kann von der Registrierung nicht abgesehen werden. In dem Fall liegt bereits keine reine Weiterverteilung vor. Wird die Stromerzeugungsanlage hingegen zur Volleinspeisung (ohne Eigenversorgung) genutzt, steht dies einer reinen Weiterverteilung nicht entgegen.
Quelle: DIHK