Eine Vielzahl von Unternehmen in Deutschland befasst sich seit Anfang 2013 intensiv mit der Einführung von Energiemanagementsystemen und alternativen Systemen zur Verbesserung der
Energieeffizienz. Grund dafür sind die gesetzlichen Änderungen, die mit dem sog. Spitzenausgleich nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG einhergehen, bei dem Unternehmen Entlastungen von der
Strom- bzw. Energiesteuer nur dann erhalten, wenn sie ein entsprechendes Energieeffizienzsystem einführen. Mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) wurde eine phasenweise
Einführung dieser Systeme in den Jahren 2013 und 2014 ermöglicht, ab 2015 müssen die Anforderungen für alle Systeme vollumfänglich nachgewiesen werden.
Doch nicht nur die energiepolitischen Herausforderungen sind vielfältig, Energieeffizienz hat eine weitere Schlüsselrolle: der Energieverbrauch wird gesenkt, Betriebskosten eingespart,
die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird gesteigert und CO2-Emissionen reduziert.
Beratungen zur Erhöhung Ihrer Energieeffizienz führe ich gemäß der Förderrichtlinie von Energieberatungen im Mittelstand, nach den Anforderungen gemäß SpaEfV oder Ihren individuellen Anforderungen durch. Ich biete wertvolle Unterstützung bei der Identifizierung von Einsparpotentialen sowie bei der Entwicklung und Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der Energiekosten.
Das Programm "Energieberatung Mittelstand" des BMWi, das vom BAFA durchgeführt wird, trägt zur Erschließung von Energieeinsparpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei.
Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotentiale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen.
Gefördert wird ebenfalls eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung.
Förderung von Energieberatungen:
Kleine und mittlere Unternehmen werden durch Zuschüsse bei der Inanspruchnahme von Energieberatungsleistungen unterstützt. Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs
(§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
Das Förderprogramm weist eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2022 auf.
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sind Sie hier absolut richtig.
Gern berate ich Sie ausführlicher, sprechen Sie mich an:
Mobil: 0176 - 4570 8129
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