FördermittelCheck Teil 1: Energiemanagement nach ISO 50001 - staatlich gefördert!

Gibt es eigentlich noch Futter für das gute alte Sparschwein?

Die Antwort lautet ja, denn Vater Staat fördert und ein Blick auf Fördermittel zahlt sich aus. Im ersten Teil geht es heute um Fördermittel für Ihr Energiemanagementsystem:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Einführung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen. Die Bearbeitung und Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was ist das Ziel der Förderung? Energiemanagementsysteme in Unternehmen sollen eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben.
Was ist Gegenstand der Förderung?

Das Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände:

  1. Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 (80% der Kosten, maximal jedoch 6.000 EUR)
  2. Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 SpaEfV (80% der Kosten, maximal jedoch 1.500 EUR)
  3. Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme (20% der Kosten, maximal jedoch 8.000 EUR)
  4. Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme (20% der Kosten, maximal jedoch 4.000 EUR)
Was ist außerdem förderfähig?

In Verbindung mit einer Erstzertifizierung sind weiterhin förderfähig:

  • Externe Beratungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems (60% der Kosten, maximal jedoch 3.000 EUR)
  • Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem (30% der Kosten, maximal jedoch 1.000 EUR)
Welche Beschränkungen gibt es?

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 EUR pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.

Die Gesamtsumme aller erhaltenen öffentlichen Beihilfen des antragstellenden Unternehmens darf in den letzten drei Jahren 200.000 EUR nicht übersteigen ("De-minimis"-Beihilfe).

Wer ist antragsberechtigt? Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt, unabhängig von ihrer Größe.
Wer ist nicht antragsberechtigt? Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die auf Grund einer gesetzlichen Regelung (BesAR, Spitzenausgleich) dazu verpflichtet sind, ein Energiemanagementsystem einzuführen.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Anträge können über ein elektronisches Verfahren vor Vorhabenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Welche Laufzeit hat die Förderung?  Die Förderrichtlinie gilt vom 1. Mai 2015 bis zum 31. Dezember 2016.

*Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.

Fazit

Zur Einführung von Energiemanagementsystemen stehen attraktive Fördermittel zur Verfügung und das branchenunabhängig von bis zu 20.000 €. Also jetzt noch schnell Förderung sichern!

Fragen? Gern!