Energieauditfrist nach EDL-G verpasst? Was nun?

Auch in Deutschland ist die gesetzliche Frist zur Erfüllung des EDL-G am 05.12.2015 abgelaufen, aber nicht alle Betroffenen haben rechtzeitig gehandelt …

Fast alle Mitgliedsstaaten haben zwischenzeitlich den Artikel 8 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Dieser verpflichtet alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchgeführt zu haben, das den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht (oder alternativ ein bestehendes Energiemanagementsystem nach ISO 50001, Umweltmanagementsystem nach EMAS oder dessen Beginn nachzuweisen).

Die Anforderung aus der EED, Energieeffizienzverpflichtungssysteme einzuführen, wird in Deutschland über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt. Die genauen Anforderungen wurden in Deutschland erst im April 2015 in nationales Recht (§ 8 EDL-G) umgesetzt.

 

Für die betroffenen Unternehmen kam dies eigentlich zu spät und einige haben es nicht geschafft, bis zum Stichtag 05.12.2015 ein Energieaudit nach EN 16247 umzusetzen.

Frist abgelaufen und kein Energieaudit – welche Möglichkeiten ergeben sich?

Möglichkeit 1:

Konnten Sie aufgrund mangelnder Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen?

Nutzen Sie die „inoffizielle“ Fristverlängerung bis zum 30.04.2016!

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi erkennt an, dass die Beraterkapazitäten nicht ausreichend waren, um alle betroffenen Unternehmen bis zum Stichtag mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu versorgen.

 

Wer dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als sog. „Überwachungsorgan“ glaubhaft darlegen kann, dass er aufgrund der knappen Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen konnte, kann dies i.d.R. noch bis Ende April nachholen, ohne mit einem Bußgeld sanktioniert zu werden. Das BMWi weist jedoch darauf hin, dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung sinkt.

Möglichkeit 2:

Sie sind gerade dabei, in ihrem Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein

Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen?

Dann kommen Sie in den Genuss einer Fristverlängerung bis zum 31.12.2016!

 

Sowohl bei einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001, als auch einem Umweltmanagementsystem nach EMAS handelt es sich um höherwertige Systeme mit längerfristigem Mehrwert. Der Gesetzgeber hat daher eine sog. Einführungsphase vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2016 müssen die jeweiligen Systeme dann vollständig

implementiert werden.

 

Wichtig ist, dass im Unternehmen bereits in 2015 kleine Vorkehrungen getroffen wurden und einige wesentliche Schritte zur Einführung des gewählten Managementsystems unternommen wurden. Diese Schritte sind im Einzelnen:

Fristen für Unternehmen, die sich entschieden haben, die Einführungsphase zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zu nutzen:

Bis spätestens 05.12.2015:

  • Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung zur Einführung
  • Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger und des Energieeinsatzes gemäß Nr. 4.4.3 a) der ISO 50001

Bis spätestens 31.12.2016:

  • Zertifizierung nach ISO 50001 durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle

Fristen für Unternehmen, die sich entschieden haben, die Einführungsphase zum Umweltmanagementsystem nach EMAS zu nutzen:

Bis spätestens 05.12.2015:

  • Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung zur Einführung
  • Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger mit einer Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger, die Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten und der Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle

Bis spätestens 31.12.2016:

  • Validierung nach EMAS durch Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen

Meine Empfehlung:

Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 stellt eine sichere und planbare Variante dar, um die Anforderungen aus dem EDL-G zu erfüllen.

 

Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems wird die nachhaltige und kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen systematisch unterstützt. Einsparpotentiale werden nicht nur erkannt, wie es beim Energieaudit der Fall ist, sondern Schritt für Schritt umgesetzt.

 

Außerdem ist die Einführung und Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 förderfähig. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 20.000 Euro pro Unternehmen möglich.

Fragen? Gern!