Newsmeldungen aus 2021 ...

09.04.2021:

Besondere Ausgleichsregelung – neue Hinweis- und Merkblätter für 2021

 

Stromkostenintensive Unternehmen können durch die Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen

 

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 5 GWh im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr den Antrag auf Begrenzung bzw. Reduktion der EEG-Umlage (§§ 63 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Dazu ist der Nachweis über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder über ein Umweltmanagementsystems nach EMAS erforderlich.

 

Bei Unternehmen, die weniger als 5 GWh Strom verbrauchen, reicht der Nachweis des Betriebs eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz (gemäß SpaEfV).

 

Neue Merkblätter für das Antragsjahr 2021:

Wie jedes Jahr hat das BAFA jetzt das neue Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen (Stand 10.03.2021) und das neue Hinweisblatt zur Stromkostenabgrenzung (Stand 03.02.2021) für das Antragsjahr 2021 veröffentlicht.

 

Wesentliche Änderungen im Merkblatt

  • Zentrale Neuerungen aufgrund der EEG-Novelle 2021
  • Vergrößerter Kreis der Antragsberechtigten
  • Anpassung der Schwellenwerte der Stromkostenintensität (Unternehmen der Liste 1)
  • Vorlage der Zertifizierungsbescheinigung
  • Anpassung der Begrenzungswirkung
  • Corona-Sonderregelung
  • Erweiterung Begriff „Umwandlung“

Im Hinweisblatt wurde das EEG 2021 und die finale Version des Leitfadens Messen und Schätzen bei EEG- Umlagepflichten vom Oktober 2020 ergänzt.

 

Das Antragsverfahren 2021 steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Dies ist nur für die Gesetzesänderungen der §§ 63 bis 69 EEG notwendig. Die Antragsstellung ist möglich, Begrenzungsbescheide dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Genehmigung erteilt werden.

 

Fristen zur Antragsstellung:

Die materielle Ausschlussfrist endet am 30. Juni 2021.

 

 

Weitere Ergänzungen seitens BAFA sind die Hinweise zu den neuen Verfahren „Landstromanlagen für Seeschiffe“ und „Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen“.

 

Quelle: GUTcert