Newsmeldungen aus 2015 ...

18.12.2015:

 

Fortführung des Förderprogramms „Energieberatung im Mittelstand“ ab Januar 2016:

 

Die neue Förderrichtlinie wurde am 16.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Das Förderprogramm wird somit übergangslos fortgeführt.

 

Im Vergleich zur aktuellen Richtlinie ergeben sich nur wenige wesentliche Änderungen.

1) Eine wichtige Änderung ist die Anhebung des maximalen Förderbetrags der Energieberatung von Unternehmen mit maximal 10.000 Euro Energiekosten p.a. von 800 Euro auf 1.200 Euro.

2) Des Weiteren entfällt mit der neuen Richtlinie die Pflicht einen Zahlungsnachweis der Beraterkosten im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens einzureichen. Das BAFA wird künftig nur in begründeten Einzelfällen und stichprobenweise Zahlungsnachweise anfordern.

 

Die neue Richtlinie weist eine Laufzeit bis Ende des Jahres 2019 auf.


29.10.2015:

Energieaudit nach EDL-G / Formular zur vereinfachten Nachweisführung:


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun ein Formular zum Nachweis der Durchführung eines Energieaudits auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Das Formular ist zunächst nur für die Unterlagen des verpflichteten Unternehmens bestimmt, insbesondere der letzte Teil des Formulars ist nur im Falle der Stichprobenkontrolle auszufüllen.


05.08.2015 (Update 26.10.2015):

Entsprechend den Anforderungen der GUTcert habe ich die Berufung zum Auditor für Energiemanagement DIN EN ISO 50001 erhalten.

Umfang der Berufung:

Sektor A

mit spezieller Fachkompetenz für die EA-Scopes:

03    Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung

12    Chemische Industrie

16    Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton, Kalk, Gips

28    Baugewerbe

Sektor B

mit spezieller Fachkompetenz für die EA-Scopes:

31/1 Verkehr

34    Forschung und Entwicklung, Architektur und Ingenieurbüros

35    Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen


18.09.2015:

Verfahrenserleichterung der DAkkS / DAU für die Vorort-Prüfung bei alternativen Systemen SpaEfV


Zusammenfassend geht es darum, dass KMU nun eine Vereinfachung bei der Vorort-Begutachtung von "Alternativen Systemen" erfahren sollen:


Es wird unterschieden in

a) Ein-Standort-Unternehmen: Hier kann eine Verlängerung des Prüfintervalls Vorort auf alle 2 Jahre ausgedehnt werden. Dies bedeutet z. B., dass in einem Unternehmen nach einer dokumentenbasierten Prüfung mit Vor-Ort-Prüfung im

Antragsjahr 2015 die Erleichterung erstmals für das Antragsjahr 2016 wirksam wird, indem sich die Überprüfung der Voraussetzungen auf eine dokumentenbasierte Prüfung beschränkt. Im Antragsjahr 2017 muss dann wieder eine dokumentenbasierte Prüfung mit Vor-Ort-Prüfung erfolgen.

b) Unternehmen mit mehreren Standorten: Hier kann das Unternehmen entscheiden, ob es die bekannte Multi-Site-Regelung / Stichprobenregelung (analog ISO 50001) anwenden möchte oder eine Verlängerung des Prüfintervalls (vgl. a). Hierbei müssen innerhalb von 4 Jahren alle Standorte des Unternehmen Vorort geprüft werden. Eine Kombination aus beiden Vereinfachungen innerhalb eines Unternehmens ist nicht möglich.


Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen muss eine Vorort-Begutachtung stattfinden.

Die 90 % - Regelung für Alternative Systeme bleibt bestehen.


04.06.2015:

Von der TÜV Rheinland Cert GmbH habe ich die Zulassung als SpaEfV-Auditor erhalten.


12.05.2015:

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe ich nun auch die Anerkennung als Energieberater nach EDL-G erhalten.


06.05.2015:

Ich habe die IRCA-Prüfung zum Qualitätsmanagement Auditor / Lead Auditor ISO 9001 erfolgreich bestanden.


24.04.2015:

ib Brumme ist nun auch „verXINGt“. Mein XING-Profil finden Sie hier: www.xing.com/profile/Mario_Brumme

Ich freue mich über Kontakte, Erfahrungsaustausch und Netzwerkpartner aus den Bereichen Managementsysteme, Energiemanagement, Energieberatung, Erneuerbare Energien.


16.04.2015:

Am 01.05.2015 tritt eine neue Richtlinie mit angepassten Förderbedingungen für das Förderprogramm „Förderung von Energiemanagementsystemen“ in Kraft. Im Rahmen dieses Förderprogramms werden die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und alternativen Systemen sowie Investitionen in zugehörige Messtechnik und Software gefördert.


25.03.2015:

Ich bin nun auch bei Facebook aktiv und freue mich jederzeit über Tipps und Hinweise: www.facebook.com/ib.brumme.


23.03.2015:

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe ich die Anerkennung als Energieberater für das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" nach der Richtlinie vom 28.10.2010 erhalten.


18.03.2015:

Meine Firmenwebseite geht online! Ich begrüße Sie auf www.ib-brumme.de.