Der Spitzenausgleich nach SpaEfV ...

Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt eine Entlastung von der Energie- bzw. Stromsteuer, den sogenannten Spitzenausgleich. Wer den Spitzenausgleich beantragen möchte, muss einen Beitrag zum effizienten Umgang mit Energie nachweisen. Konkretisiert werden die Anforderungen in der "Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen", kurz "Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)".

Als Nachweis gilt die Einführung eines der folgenden Systeme:

  • Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001
  • Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS
  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird die Implementierung eines alternativen Systems anerkannt
Der Spitzenausgleich nach SpaEfV


Möglichkeiten für alle Unternehmen:

  • zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 für das gesamte Unternehmen
  • validiertes Umweltmanagementsystem nach EMAS für das gesamte Unternehmen

Alternative Möglichkeiten für KMU:

  • Testat über die Einhaltung der Anforderungen an ein Energieaudit nach EN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV) über das gesamte Unternehmen
  • Testat "Einhaltung des alternativen Systems" (Anlage 2 SpaEfV) über das gesamte Unternehmen

Definition KMU laut Empfehlung der europäischen Kommission 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Jahresumsatz

Jedes eingeführte System muss zusätzlich von einem Umweltgutachter bzw. einer nach ISO 50001 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden.


Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV)

Die Norm selbst definiert ein Energieaudit als systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs von Anlagen, Gebäuden, Systemen oder Organisationen mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

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Alternatives System (Anlage 2 SpaEfV)

Das in der Anlage 2 der Spitzenausgleicheffizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) aufgeführte "Alternative System" ermöglicht Unternehmen mit deutlich geringerem Aufwand den Spitzenausgleich zu erhalten. Es bietet einen strukturierten Einstieg, um die energetische Situation zu erfassen und zu bewerten und hilft dabei systematisch Energieeinsparpotenziale aufzudecken und Energiekosten nachhaltig zu reduzieren.

 

Schritte zum Alternativen System:

  • Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger
  • Erfassung und Analyse von energieverbrauchenden Anlagen und Geräten
  • Bewertung der Einsparpotentiale, inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  • Jährliche Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen

Gern berate ich Sie ausführlicher, sprechen Sie mich an:

 

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